Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 27 U 173/93
DRsp Nr. 1995/4097
Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
Kommt es zu einer Kollision eines auf der Fahrbahn wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so ist trotz der erhöhten Sorgfaltspflichten des wendenden Fahrzeugs von einer hälftigen Schadensteilung auszugehen, wenn das andere Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten hat und bei rechtzeitiger Reaktion den Unfall hätte vermeiden können.