Die Klägerin ist Eigentümerin des Pkw Opel Corsa mit dem amtlichen Kennzeichen xxx. Sie nimmt die Beklagten auf Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalls am 7. November 2003 gegen 10.45 Uhr auf der H.-Straße in K. in Anspruch. Die Klägerin befuhr die H.-Straße aus Richtung Amtsgericht kommend in Richtung Innenstadt. Aus ihrer Sicht hinter der Kreuzung H.-Straße/A.-Straße war in Höhe des Hauses H.-Straße 10 rechtsseitig eine Baustelle eingerichtet. Vor diesem Haus befand sich der Lkw Daimler-Benz des Beklagten zu 1), der bei der Drittbeklagten haftpflichtversichert ist. Er ragte mit der linken hinteren Fahrzeugecke ca. 1,2 m in die dort 6,60 m breite Fahrbahn. Es kam zu einer Berührung der Fahrzeuge, aufgrund derer die rechte Seite des Pkws der Klägerin beschädigt wurde.
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