Die Kläger verlangen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 26. April 1967 gegen 18.00 Uhr im zwischen den Orten S. und F. an der Kreuzung zwischen der alten und der neuen Kreisstraße ereignet hat.
Die Kreisstraße führte früher von S. aus fast kurvenlos mit einer zwölfprozentigen Steigung auf die zwischen bei den Orten liegende Anhöhe.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|