I. Auf die Erstberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3.5.2022 -
II. Die Zweitberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
IV. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 6.11.2019 in Saarbrücken ereignet hat.
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