OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2005 - Aktenzeichen I-1 U 91/05
DRsp Nr. 2008/11020
Haftungsverteilung bei provoziertem Auffahrunfall
Bremst ein Fahrzeugführer ohne verkehrsbedingten Grund plötzlich absichtlich scharf ab, um den nachfolgenden Verkehr zu disziplinieren, so trägt er für die Schäden aus dem Aufprall nachfahrender Fahrzeuge die volle Haftung.