Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarkts
AG Marbach, Urteil vom 10.10.1985 - Aktenzeichen C 452/85
DRsp Nr. 1994/15812
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch Einkaufswagen auf dem Parkplatz eines Supermarkts
Der Betreiber eines Supermarkts genügt seiner Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der von den Kunden zurückgelassenen Einkaufswagen, wenn er eine Sammelstelle am Ladeneingang einrichtet, eine stabile Absperrvorrichtung anbringt und zwei große Schilder auffällig aufstellt, die die Aufschrift "Einkaufswagen bitte hier einstellen" tragen.