OLG Celle, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 14 U 190/02
DRsp Nr. 2004/19565
Haftungsverteilung bei Unfällen mit Kindern
Eine 7-jährigen Kind ist in aller Regel bekannt, dass es nicht einfach unaufmerksam auf einen von Autos befahrene Strasse laufen darf. Gegenüber der Betriebsgefahr eines PKW ist sein Mitverschulden mit einem Viertel zu berücksichtigen.