Der Kläger war Fahrer und Halter eines Mercedes Benz Wagens, der am 10.07.2004 auf der O.-W.-Straße in H. durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde. Beteiligt war der durch den Beklagten zu 2) gehaltene und bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversichert gewesene Volvo Wagen. Der Kläger befuhr die O.-W.-Straße im mittleren von drei Fahrstreifen der Fahrtrichtung der Parteien, der Beklagte zu 2) fuhr im linken Fahrstreifen. Dieser endete aufgrund einer Baustelle, und der dortige Verkehr fädelte sich weiter nach rechts hin ein. Als der Beklagte zu 2) sein Fahrzeug nach rechts in den mittleren Fahrstreifen zog, kam es zur Kollision mit dem Mercedes Wagen des Klägers, der dort fuhr. Das Ganze geschah, nachdem sich aufgrund der Baustelle der Verkehr verlangsamt hatte.
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