OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.03.1976
1 U 178/75
Normen:
StVG § 7 ; StVO § 8 ;
Fundstellen:
VersR 1976, 1179

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei Einschränkung der Straßenbreite und der Sicht durch einen Bauzaun

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.1976 - Aktenzeichen 1 U 178/75

DRsp Nr. 1994/9458

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei Einschränkung der Straßenbreite und der Sicht durch einen Bauzaun

Der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des wartepflichtigen Fahrzeugs bei einer Kollision gilt auch bei durch einen Bauzaun beeinträchtigten Sichtverhältnissen. In einem solchen Fall hat der Wartepflichtige sich Stück für Stück in den Kreuzungsbereich vorzutasten. Hält er sich hieran nicht und kommt es zu einer Kollision mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug, so trägt er die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 ; StVO § 8 ;

Hinweise: