Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung beim Durchfahren einer Lücke in einer Autokolonne
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.1980 - Aktenzeichen 1 U 67/80
DRsp Nr. 1994/9362
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung beim Durchfahren einer Lücke in einer Autokolonne
»Wer als Wartepflichtiger beim Durchfahren einer Lücke in einer Autokolonne, die sich auf der Vorfahrtstraße gebildet hat, einem an der Kolonne vorbeifahrenden Wagen in die Seite fährt, muss den Unfallschaden wegen der von ihm begangenen Vorfahrtsverletzung allein tragen.«