Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
BGH, Urteil vom 23.05.1967 - Aktenzeichen VI ZR 210/65
DRsp Nr. 2008/15073
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
1. Bei einer Vorfahrtverletzung spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des wartepflichtigen Fahrzeugs. Demgegenüber ist eine überhöhte Geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs nur dann schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn diese unfallursächlich war.2. Kommt es zu einer Kollision eines wartepflichtigen, eine Vorfahrtstraße überquerenden Fahrzeugs mit einem Sattelschlepper, der die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 16 km/h überschreitet, so trifft das wartepflichtige Fahrzeug gleichwohl die alleinige Haftung, wenn der Sattelschlepper auch bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit den Unfall nicht hätte vermeiden können.