Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.220,29 Euro nebst Zinsen aus diesem Betrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12:2304 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 229.04 Euro zu zahlen.
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