Haushaltsführungsschaden

Autoren: Hartmann/Schomerus

Dieser Begriff wird im spanischen Schadensersatzrecht nach der Reform ebenfalls als ersatzfähige Position eingestuft und entschädigt, sei es, dass der Verletzte/Verstorbene die Haushaltsführung allein bestritten hat und nunmehr ausfällt, sei es, dass er seinen bisherigen Pflichten nicht mehr vollumfänglich nachkommen kann. Auch hier wird nunmehr Ersatz geleistet.