I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10.3.2022 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den Betrag von 10.000,- € hinaus ein weiteres Teilschmerzensgeld von 5.000,- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.12.2018 zu zahlen.
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