Bei der Beschädigung eines Kfz durch Unfall wird der dadurch bedingte Ausfall des Fahrzeugs am ehesten dadurch ausgeglichen, daß der Geschädigte für die Dauer der Reparatur ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug in Anspruch nimmt, wofür in der Regel ein Mietfahrzeug in Frage kommt. Die Kosten für ein Mietfahrzeug haben daher auch im vorliegenden Fall den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Nutzungswerts des Lastzugs der Kl. zu bilden.
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