I.
Die Kläger sind in Neudorf-Ost gut 400 m östlich der Bundesautobahn A 9 (Mit-)Eigentümer von Wohngrundstücken, die in einem allgemeinen Wohngebiet liegen. Ihr Klageziel ist es, daß der Beschluß der Regierung von Oberfranken vom 31. März 1995, durch den der Plan für den sechsstreifigen Ausbau der A 9 Berlin-Nürnberg im Abschnitt Trockau-Pegnitz festgestellt wurde, um Maßnahmen des passiven Lärmschutzes ergänzt wird.
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