OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen 23 U 42/97
DRsp Nr. 1999/5602
Inhalt und Reichweite des Begriffs "fabrikneu"
1. Ein Kfz ist schon dann nicht mehr fabrikneu, wenn es bis zum Zeitpunkt der Veräußerung ein Jahr oder länger gestanden hat.2. Gibt der Händler, ohne sich zu erkundigen, ins Blaue hinein die Zusicherung ab, das Kfz sei fabrikneu, handelt er arglistig.