OLG Celle - Urteil vom 01.11.2006
7 U 55/06
Normen:
BGB § 164 § 433 ;
Fundstellen:
MDR 2007, 832
OLGReport-Celle 2007, 209
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 16.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 56/05

Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug - Bargeschäft des täglichen Lebens; Geschäft für den, den es angeht?

OLG Celle, Urteil vom 01.11.2006 - Aktenzeichen 7 U 55/06

DRsp Nr. 2007/1472

Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug - Bargeschäft des täglichen Lebens; Geschäft für den, den es angeht?

»Erfolgt der Verkauf eines PKWs durch Auswahl und Vertragsschluß vor Ort gegen eine nur geringe Anzahlung in bar, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Verkäufer Wert auf die Kenntnis seines Vertragspartners legt. Ein Geschäft für den, den es angeht, ist in diesem Fall nicht mit der alleinigen Begründung zu bejahen, dass auch der Restkaufpreis später bei Abholung des Fahrzeugs in bar übergeben wurde.«

Normenkette:

BGB § 164 § 433 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen VW Polo Automatic.