I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) möchte erreichen, dass sein Fahrzeug --ein umgebauter Landrover Defender 90-- vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) als LKW besteuert wird. Die deswegen erhobene Klage ist ohne Erfolg geblieben. Gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Finanzgerichts (FG) richtet sich die Beschwerde des Klägers.
II. Die Beschwerde (§ 116 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) kann keinen Erfolg haben. Die Revision ist nicht zuzulassen.
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