I. Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) ist Halter eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, das neben dem Fahrersitz über vier weitere Sitzplätze verfügt. Das Fahrzeug wurde vom Antragsgegner und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) zunächst als "anderes Fahrzeug" i.S. von §
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