KG - Beschluß vom 12.03.1975 (3 Ws (B) 202/74) - DRsp Nr. 1994/8030
KG, Beschluß vom 12.03.1975 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 202/74
DRsp Nr. 1994/8030
Ein Bußgeldbescheid ist keine wirksame Grundlage für das Verfahren, wenn als Tatort für die folgenlose Mißachtung des roten Lichts einer Verkehrsampel eine Straße mit mehreren Ampelanlagen ohne nähere Kennzeichnung des Standortes der fraglichen Ampelanlage angegeben ist.