KG - Beschluß vom 13.02.1969 (12 W 725/69) - DRsp Nr. 1994/8088
KG, Beschluß vom 13.02.1969 - Aktenzeichen 12 W 725/69
DRsp Nr. 1994/8088
Mit der Übersendung eines Fragebogens zur Mehrwertsteuer ohne weitere Mitteilungen tritt der Haftpflichtversicherer des Schädigers noch nicht "in Verhandlung über den zu leistenden Schadensersatz" ein (vgl. § 4 Abs. 2StVG), so daß er gegenüber der Klage des Geschädigten nicht mit Erfolg geltend machen kann, er habe durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage keine Veranlassung gegeben.