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Rechtsprechung
1969
Sonstige
OLG
KG
KG - Beschluß vom 23.10.1969
12 W 6556/69
Normen:
BGB
§
843
,
844
Abs.
2
;
StVG
§
10
Abs.
2
, §
11
;
Fundstellen:
VersR 1970, 350
KG - Beschluß vom 23.10.1969 (12 W 6556/69) - DRsp Nr. 1994/8086
KG,
Beschluß
vom 23.10.1969
- Aktenzeichen 12 W 6556/69
DRsp Nr. 1994/8086
Der Kläger, der eine Schadenrente begehrt, muß den Endzeitpunkt datenmäßig nach der mutmaßlichen Lebensdauer des Getöteten bestimmen.
Normenkette:
BGB
§
843
,
844
Abs.
2
;
StVG
§
10
Abs.
2
, §
11
;
Fundstellen
VersR 1970, 350
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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