I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Halter eines Kfz, das er als LKW besteuert wissen will. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) sah das auch von der Verkehrsbehörde ursprünglich als PKW-Kombi eingestufte Fahrzeug trotz des an ihm inzwischen vorgenommenen Umbaus als PKW an und hat dementsprechend gegen den Kläger die Kfz-Steuer festgesetzt.
Die hiergegen erhobene Klage ist ohne Erfolg geblieben. Gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Finanzgerichts (FG) richtet sich die Beschwerde des Klägers, mit der sinngemäß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von anderweit bestehender einschlägiger Rechtsprechung gerügt wird.
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