Laufzeit

Autor: Stephan Schröder

Ein weiterer, für die Kapitalisierung wesentlicher Faktor ist die Laufzeit der Schadenrente. Diese richtet sich nach der Art des abzufindenden Anspruchs.

Vermehrte Bedürfnisse ergeben sich bei einem Dauerschaden regelmäßig auf die restliche Lebenszeit des Geschädigten. Sollen sie vorzeitig abgegolten werden, legt man die statistische Lebenserwartung zugrunde.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht periodisch und nach Männern und Frauen unterschiedene sogenannte Sterbetafeln. Die vorgenannten Tabellen sind in Band 3 unter "Tabellen" in Teil 4 enthalten (siehe auch: www.desatis.de). Da die statistische Lebenserwartung in der Vergangenheit stets gestiegen ist, müssen zugunsten des Geschädigten aber die jeweils aktuellsten Sterbetafeln (Abgekürzte Sterbetafel) verwendet werden.

Beispiel für Umrechnung von früheren Tabellen

Wegen der Tabellen, die sich auf frühere Tafeln stützen, ist jeweils eine Umrechnung wie folgt vorzunehmen:

Die Lebenserwartung eines 20-jährigen Mannes beträgt beispielsweise nach der Sterbetafel 2001/2003 56,27 Jahre; in der Sterbetafel 2013/2015 ist sie auf immerhin 58,66 Jahre gestiegen. Diese Lebenserwartung von 58,66 Jahren entspricht in der Tabelle 2001/2003 einem Alter von 18 Jahren. Für die Berechnung ist also nicht das reale Alter von 20 Jahren, sondern das von 18 Jahren zugrunde zu legen, in dem der in den Tabellen für dieses Alter angegebene Kapitalisierungsfaktor verwendet wird.