I.
Der Kläger hat bei dem Beklagten für einen Pkw Hyundai LC eine Kaskoversicherung genommen. Mit der Behauptung, der Wagen sei in J am 04.01.2003 zwischen 10.00 und 23.30 Uhr gestohlen worden, begehrt der Kläger Zahlung von 17.275,75 EUR nebst Zinsen.
Der Kläger erstattete noch in der Nacht um 00.12 Uhr Anzeige bei der Polizei. Dem Beklagten wurde der Vorfall erst elf Tage später, am 16.01.2003, angezeigt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|