LG Aschaffenburg - Urteil vom 17.12.1985 (1 O 527/85) - DRsp Nr. 1994/14247
LG Aschaffenburg, Urteil vom 17.12.1985 - Aktenzeichen 1 O 527/85
DRsp Nr. 1994/14247
1. Auch bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,73 o/oo kann noch eine Zurechnungsfähigkeit bestehen. 2. Der Versicherungsnehmer muß rechtzeitig vor Trinkbeginn dafür Sorge tragen, daß eine Trunkenheitsfahrt unmöglich wird; etwa durch Inverwahrunggeben der Kfz-Schlüssel noch in nüchternem Zustand.