LG Frankfurt/Main - 09.12.1985 (89 Js 25235/81) - DRsp Nr. 1994/14566
LG Frankfurt/Main, vom 09.12.1985 - Aktenzeichen 89 Js 25235/81
DRsp Nr. 1994/14566
Das "Wiedererkennen" eines Angeklagten durch einen Zeugen bei einer polizeilichen Lichtbildvorlage reicht bei Fehlen anderer schwerer Verdachtsgründe dann nicht zur Überführung aus, wenn die in der Lichtbildmappe vorhandenen Lichtbilder des Angeklagten durch Pfeile in auffälliger Weise hervorgehoben wurden.