LG Koblenz - Urteil vom 13.12.1985 (14 S 2/85) - DRsp Nr. 1994/14891
LG Koblenz, Urteil vom 13.12.1985 - Aktenzeichen 14 S 2/85
DRsp Nr. 1994/14891
Bei einem Kassenpatienten sind die Mehrkosten privatärztlicher Behandlung sowie die eines Zweibettzimmers selbst dann erstattungspflichtig, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, aber aus der Sicht des Verletzten der Heilungsverlauf durch besseren Komfort gefördert werden könnte.