Autor: Göppl |
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn das Unfallfahrzeug zur Berufsausübung benötigt wird. Sind diese Voraussetzungen nachgewiesen, erfolgt eine Erstattung der Mietwagenkosten unter Abzug von 20 % für ersparte Eigenkosten. Ein Ersatz wird nur für den Zeitraum der tatsächlichen Reparatur gewährt. Stand- und Wartezeiten werden hierbei nicht berücksichtigt.
Im Fall des Totalschadens werden Mietwagenkosten für eine durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer (max. 14 Tage) übernommen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|