Autor: Göppl |
Soweit im Zeitpunkt der Mandatserteilung noch möglich, sollte darauf hingewirkt werden, dass das Fahrzeug von einem von der mazedonischen Versicherung beauftragten Sachverständigen begutachtet wird, zu den Gründen siehe Teil 4/1. In diesem Fall werden die Sachverständigenkosten direkt von der den Auftrag erteilenden Versicherung bezahlt. Die Kosten für ein Privatgutachten werden nicht erstattet.
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