Autor: Göppl |
Außergerichtlich kann eine Pauschale für Telefon und unfallbedingte Mehraufwendungen verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung steht im Ermessen der Versicherung. Im gerichtlichen Verfahren müssen Mehraufwendungen konkret nachgewiesen werden. Hier kann eine Pauschale nicht beansprucht werden.
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