Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine angebliche Gehörsverletzung in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.
I.
Gegen den Beschwerdeführer erging - soweit aus dem lückenhaften Vorbringen zur Verfassungsbeschwerde zu ersehen - wegen eines Halt- oder Parkverstoßes durch den Polizeipräsidenten des Landes Berlin am 7. Februar 1992 ein Kostenbescheid gemäß § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Der Beschwerdeführer hatte einen ausweislich der Akten am 7. November 1994 "zugesandten" Anhörungsbogen, mit dem ihm Gelegenheit gegeben worden war, zu der Ordnungswidrigkeit Stellung zu nehmen, unbeantwortet gelassen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|