Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger verlangt restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am 04.04.2001 gegen 03.30 Uhr auf der BAB ..... in Fahrtrichtung P ereignete.
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