I.
Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 11. Mai 2005 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,- EUR verurteilt worden; im Übrigen ist er freigesprochen worden. Gegen ihn ist außerdem ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats festgesetzt worden.
Das Amtsgericht hat zur Sache folgende Feststellungen getroffen:
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