LG Bonn, vom 20.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 32 Qs 80/93
Objektiv willkürliche Auslagenentscheidung in einem Bußgeldverfahren
BVerfG, Beschluß vom 11.02.1994 - Aktenzeichen 2 BvR 1883/93
DRsp Nr. 1994/2400
Objektiv willkürliche Auslagenentscheidung in einem Bußgeldverfahren
Es ist schlechterdings nicht nachvollziehbar, wenn das Landgericht im Verfahren über die Festsetzung von Auslagen im Bußgeldverfahren die Tatbestandsalternative der schwierigen Sachlage im Sinne des § 109a Abs. 1OWiG aus seinen Erwägungen ausblendet, wenn die Verwaltungsbehörde trotz wiederholter Eingabe des Betroffenen an ihrer Rechtsansicht festhält, einen Bußgeldbescheid erläßt und in der Hauptverhandlung erst am dritten Tag geklärt werden konnte, daß kein Tatverstoß vorlag.