OLG Bamberg - 28.11.1985 (5 W 99/85) - DRsp Nr. 1994/8167
OLG Bamberg, vom 28.11.1985 - Aktenzeichen 5 W 99/85
DRsp Nr. 1994/8167
Wird die Berufung ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt, so ist es für den Berufungsbeklagten nicht notwendig, sogleich einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, ihn im Berufungsverfahren zu vertreten und die Verteidigung gegen das Rechtsmittel vorzubereiten.