OLG Bremen - Urteil vom 03.12.1975 (3 U 107/75 (a)) - DRsp Nr. 1994/8275
OLG Bremen, Urteil vom 03.12.1975 - Aktenzeichen 3 U 107/75 (a)
DRsp Nr. 1994/8275
Es liegt kein typischer Auffahrunfall vor, wenn ein Kfz nach dem Überholvorgang alsbald abbremst, um nach rechts abzubiegen, so daß das überholte Fahrzeug trotz sofortigen Bremsens noch auffährt. Die Regeln über den Anscheinsbeweis gelten in einem solchen Fall nicht.