OLG Celle - Urteil vom 25.04.2006
14 U 230/05
Fundstellen:
SP 2006, 278
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 29.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 533/03

OLG Celle - Urteil vom 25.04.2006 (14 U 230/05) - DRsp Nr. 2011/8084

OLG Celle, Urteil vom 25.04.2006 - Aktenzeichen 14 U 230/05

DRsp Nr. 2011/8084

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 29. September 2005 wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klageanträge zu 2. (Schadensersatz wegen Verdienstausfall) und 3. (Feststellung) richtet.

Im Übrigen (Schmerzensgeld) wird die Berufung als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten des Berufungsverfahrens durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 50.625,74 EUR.

Gründe:

I.

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall am 21. Juni 2000 geltend.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird Bezug genommen auf das angefochtene Urteil (Bl. 258 ff. d.A.).