I.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von acht Monaten festgesetzt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts unternahm der Angeklagte am 03. Dezember 2004 ab 16.00 Uhr als Fahrlehrer mit einer Fahrschülerin eine Überlandfahrt. Das hierbei benutzte Kraftfahrzeug war als Fahrschulwagen umgebaut und war auch auf der Beifahrerseite mit zusätzlichen Pedalen für Gas, Bremse und Kupplung ausgerüstet. Das Fahrzeug wurde von der Fahrschülerin, die zu diesem Zeitpunkt etwa 20 Fahrstunden absolviert hatte, gesteuert. Der Angeklagte gab der Fahrschülerin während der Fahrt Anweisungen, die den Fahrtweg betrafen. In einem Fall wies er die Fahrschülerin an, nicht so weit rechts zu fahren.
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