Im Einvernehmen mit dem Schädiger hatte der Kl. wegen reparaturbedingten Ausfalls seines (mit einem erst 5.000 km gelaufenen Austauschmotor ausgerüsteten) Pkw für eine eingeplante berufliche Italien-Reise einen (bereits 70.000 km gelaufenen) Interimswagen mit Rückkauf-Garantie beschafft; nach Rückgabe des Fahrzeugs wurde ein Motordefekt festgestellt.
Ersatz der Aufwendungen für den Interimswagen - von der Anschaffung bis zur Wiederveräußerung - s. nachstehend ES Kfz-Schaden G-4/8.
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