OLG Frankfurt/Main - 19.12.1985 (6 W 369/85) - DRsp Nr. 1994/9785
OLG Frankfurt/Main, vom 19.12.1985 - Aktenzeichen 6 W 369/85
DRsp Nr. 1994/9785
Die Kosten eines Privatgutachtens sind erstattungsfähig, wenn das Gutachten nicht nur zur Vorbereitung der Prozeßführung gedient hat, sondern wenn es vom Gericht in dem Urteil ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens verwertet wird.