OLG Hamm - Beschluß vom 29.08.1975 (4 Ss OWi 753/75) - DRsp Nr. 1994/11034
OLG Hamm, Beschluß vom 29.08.1975 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 753/75
DRsp Nr. 1994/11034
Die - von einem Hubschrauber aus erfolgte - Schätzung der Geschwindigkeit eines auf der Überholbahn der Bundesautobahn fahrenden Kraftfahrzeuges durch Vergleich mit dem auf der rechten Fahrspur befindlichen Schwerverkehr ist durchgreifend rechtsbedenklich.