OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.07.1985 (10 U 16/85) - DRsp Nr. 1994/11451
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1985 - Aktenzeichen 10 U 16/85
DRsp Nr. 1994/11451
Der Versuch des Fahrers, während der Fahrt eine vom Beifahrersitz herabgefallene Tasche aufzuheben, begründet gegen ihn, wenn das Fahrzeug dadurch außer Kontrolle gerät, den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.