OLG Köln - 26.05.1986 (5 U 28/86) - DRsp Nr. 1994/12380
OLG Köln, vom 26.05.1986 - Aktenzeichen 5 U 28/86
DRsp Nr. 1994/12380
1. Bei der Frage der "betriebsfremden Person" ist darauf abzustellen, ob die fragliche Person mit dem Betrieb oder der Betreuung des Kfz zu tun hatte; eine Arbeitnehmereigenschaft ist nicht entscheidend. 2. Es ist nicht grob fahrlässig, den Fahrzeugschlüssel vor langjährigen Bekannten, die zudem noch Nachbarn sind, besonders zu verwahren bzw. wegzuschließen. 3. Bei fehlendem Führerschein des Schwarzfahrers hat der Versicherungsnehmer wegen § 2 Abs. 2 S. 2 AKB stets Versicherungsschutz.