OLG Köln - Urteil vom 03.12.1975 (2 U 81/75) - DRsp Nr. 1994/12626
OLG Köln, Urteil vom 03.12.1975 - Aktenzeichen 2 U 81/75
DRsp Nr. 1994/12626
Veräußert ein Vertragshändler einen in Zahlung genommenen Altwagen als Vermittler an einen Dritten, dann haftet der frühere Inhaber dieses Pkw dem Dritten, wenn der Wagen einen verschwiegenen Mangel aufweist, aus unerlaubter Handlung, so daß es nicht darauf ankommt, ob das Vermittlungsgeschäft nur ein Vorwand zur Einsparung von Steuern des Vertragshändlers ist.