OLG Saarbrücken - Urteil vom 31.10.1975 (3 U 16/75) - DRsp Nr. 1994/13321
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.10.1975 - Aktenzeichen 3 U 16/75
DRsp Nr. 1994/13321
Wer auf die Fahrbahn einfahren will, den trifft nahezu die alleinige Verantwortung für die Sicherheit dieses Vorgangs, er muß besonders in den frühen Morgenstunden eines Sonntags und in der Nähe der Ortstafel damit rechnen, daß auf der Fahrbahn sich nähernde Fahrzeuge wesentlich schneller fahren als innerhalb geschlossener Ortschaften allgemein erlaubt.