OLG Zweibrücken - Beschluß vom 15.12.1997 (1 Ss 311/97) - DRsp Nr. 1998/18123
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 15.12.1997 - Aktenzeichen 1 Ss 311/97
DRsp Nr. 1998/18123
Der Verhängung eines Fahrverbots bedarf es in der Regel dann nicht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, daß der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen mußte (im Anschluß an BGH NJW 1997, 3252).