OVG Berlin - Urteil vom 15.09.1971 (I B 32/71) - DRsp Nr. 1994/14025
OVG Berlin, Urteil vom 15.09.1971 - Aktenzeichen I B 32/71
DRsp Nr. 1994/14025
1. Auch wiederholte geringfügige Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften können die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.2. Die Beurteilung, daß eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer herbeiführt, kann nicht dem eigenen Gutdünken jedes Kraftfahrers überlassen werden.3. Die Anfechtung der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit infolge charakterlicher Mängel kann nicht auf späteres Wohlverhalten gestützt werden.