OVG Lüneburg - Urteil vom 01.12.1976 IV OVG A 156/75
Normen:
StVG § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 902
OVG Lüneburg - Urteil vom 01.12.1976 (IV OVG A 156/75) - DRsp Nr. 1994/14084
OVG Lüneburg, Urteil vom 01.12.1976 - Aktenzeichen IV OVG A 156/75
DRsp Nr. 1994/14084
1. Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kommt auch dann in Betracht, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis mehrfach schuldhaft Anlaß dazu gegeben hat, daß seine Versicherung die ihm erteilte Versicherungsbestätigung widerrufen mußte, weil er die fälligen Versicherungsprämien nicht entrichtete; für die Beurteilung der Eignungsfrage ist jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung maßgebend.2. Der Inhaber einer Fahrerlaubnis kann bei mehrfach verschuldeten Widerruf von Versicherungsbestätigungen dem Vorwurf mangelnder Eignung nicht dem Hinweis auf die in § 3 Abs. 5PflVG statuierte Nachhaftung des Versicherers begegnen.
Normenkette:
StVG § 4 Abs. 1 ;
Hinweise:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.